Kontakt

Standesamt Altenkirchen
Sabine Rörig
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 85-224

www.vg-altenkirchen.de
standesamt@vg-altenkirchen.de

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Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe, ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt (früher: Aufgebot). Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie wählen, wo Sie die Eheschließung anmelden. Wenn Sie beide nicht im Bereich der Verbandsgemeinde Altenkirchen wohnen, jedoch hier heiraten möchten, ist das auch kein Problem: Melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Altenkirchen heiraten möchten. Der dortige Standesbeamte wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen. Umgekehrt ist es natürlich auch möglich, dass Sie Ihre Eheschließung in Altenkirchen anmelden und wir dann das gewünschte Standesamt ermächtigen die Ehe zu schließen. Bei einer Ermächtigung ist allerdings zu beachten, dass zusätzliche Gebühren anfallen.

Was wir anbieten

  • Standesamtliche Trauung
  • Rathaus