| Altenkirchen
Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg
in die Ehe, ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt (früher:
Aufgebot). Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung
ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen
Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen können
Sie wählen, wo Sie die Eheschließung anmelden.
Wenn Sie beide nicht im Bereich der Verbandsgemeinde Altenkirchen
wohnen, jedoch hier heiraten möchten, ist das auch kein Problem:
Melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt
an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Altenkirchen heiraten
möchten. Der dortige Standesbeamte wird uns dann ermächtigen,
die Eheschließung vorzunehmen. Umgekehrt ist es natürlich
auch möglich, dass Sie Ihre Eheschließung in Altenkirchen
anmelden und wir dann das gewünschte Standesamt ermächtigen
die Ehe zu schließen. Bei einer Ermächtigung ist allerdings
zu beachten, dass zusätzliche Gebühren anfallen.
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